Schritt 1
Bezeichnung des Lebensmittels festlegen – die rechtlich vorgeschriebene oder verkehrsübliche Bezeichnung, nicht nur den Markennamen.
Welche Pflichtangaben nach der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) auf ein Lebensmitteletikett gehören – als praktische Checkliste für Produktmarken, bevor die Druckdaten in Produktion gehen.
Welche Pflichtangaben nach der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) auf ein Lebensmitteletikett gehören – als praktische Checkliste für Produktmarken, bevor die Druckdaten in Produktion gehen.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihre Etiketten korrekt vorzubereiten.
Bezeichnung des Lebensmittels festlegen – die rechtlich vorgeschriebene oder verkehrsübliche Bezeichnung, nicht nur den Markennamen.
Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge der Menge anführen, eingeleitet mit dem Wort „Zutaten“.
Allergene innerhalb des Zutatenverzeichnisses hervorheben (z. B. fett oder in Großbuchstaben).
Nettofüllmenge angeben (Gewicht oder Volumen).
Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum platzieren.
Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers ergänzen.
Nährwertdeklaration als Tabelle je 100 g/100 ml aufnehmen (mit den Ausnahmen der LMIV).
Gegebenenfalls Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise sowie Alkoholgehalt ergänzen.
Die wichtigsten Punkte übersichtlich gegliedert.
Die LMIV legt fest, welche Informationen verpflichtend auf vorverpackten Lebensmitteln stehen müssen – von der Bezeichnung über Zutaten und Allergene bis zur Nährwerttabelle.
Die Angaben müssen an einer gut sichtbaren Stelle, leicht lesbar und unverwischbar angebracht sein.
Die 14 Hauptallergene (u. a. glutenhaltiges Getreide, Milch, Eier, Nüsse, Soja) müssen im Zutatenverzeichnis optisch hervorgehoben werden.
Üblich ist Fettdruck oder Großschreibung, damit die Allergene sich vom übrigen Text abheben.
Die LMIV schreibt eine Mindestschriftgröße vor: Bei einer x-Höhe ist mindestens 1,2 mm einzuhalten, bei sehr kleinen Verpackungen mindestens 0,9 mm.
Das hat direkte Folgen für das Etikettenlayout – gerade bei kleinen Gläsern und Dosen wird der Platz schnell knapp.
Wir drucken Ihr freigegebenes Layout exakt so, wie Sie es liefern – inklusive aller Pflichtangaben.
Die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Vollständigkeit der Angaben liegt bei Ihnen; eine rechtliche Prüfung übernehmen wir nicht.
Die zentralen Pflichtangaben und worauf zu achten ist.
Die zentralen Pflichtangaben und worauf zu achten ist.
| Pflichtangabe | Worauf achten |
|---|---|
| Bezeichnung des Lebensmittels | Verkehrsübliche Bezeichnung, nicht nur Markenname |
| Zutatenverzeichnis | Absteigend nach Menge, mit „Zutaten“ eingeleitet |
| Allergene | Im Zutatenverzeichnis hervorgehoben (fett/Großbuchstaben) |
| Nettofüllmenge | Gewicht oder Volumen |
| Mindesthaltbarkeit | MHD oder Verbrauchsdatum |
| Verantwortlicher | Name und Anschrift des Unternehmers |
| Nährwerttabelle | Je 100 g/100 ml, mit LMIV-Ausnahmen |
Häufige Fragen kurz und klar beantwortet.
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