Ratgeber

Lebensmittelkennzeichnung: Pflichtangaben nach LMIV

Welche Pflichtangaben nach der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) auf ein Lebensmitteletikett gehören – als praktische Checkliste für Produktmarken, bevor die Druckdaten in Produktion gehen.

  • Die wichtigsten LMIV-Pflichtangaben kompakt und in der richtigen Reihenfolge.
  • Mit Hinweisen zu Allergenkennzeichnung, Nährwerttabelle und Schriftgröße.
  • Kein Rechtsrat: Die inhaltliche Verantwortung bleibt bei Ihnen, wir übernehmen den Druck.

Kurzantwort

Welche Pflichtangaben nach der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) auf ein Lebensmitteletikett gehören – als praktische Checkliste für Produktmarken, bevor die Druckdaten in Produktion gehen.

  • Vollständigkeit der Pflichtangaben vor dem Druck
  • Allergene, Nährwerte und Mindesthaltbarkeit
  • Lesbarkeit und Mindestschriftgröße
Schrittfolge

Schritt für Schritt zum nächsten Arbeitsschritt

Klar gegliederte Hilfestellung statt langer Textwand.

Schritt 1

Schritt 1

Bezeichnung des Lebensmittels festlegen – die rechtlich vorgeschriebene oder verkehrsübliche Bezeichnung, nicht nur den Markennamen.

Schritt 2

Schritt 2

Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge der Menge anführen, eingeleitet mit dem Wort „Zutaten“.

Schritt 3

Schritt 3

Allergene innerhalb des Zutatenverzeichnisses hervorheben (z. B. fett oder in Großbuchstaben).

Schritt 4

Schritt 4

Nettofüllmenge angeben (Gewicht oder Volumen).

Schritt 5

Schritt 5

Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum platzieren.

Schritt 6

Schritt 6

Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers ergänzen.

Schritt 7

Schritt 7

Nährwertdeklaration als Tabelle je 100 g/100 ml aufnehmen (mit den Ausnahmen der LMIV).

Schritt 8

Schritt 8

Gegebenenfalls Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise sowie Alkoholgehalt ergänzen.

Einordnung

Was der Ratgeber konkret erklärt

Die wichtigsten Punkte übersichtlich gegliedert.

Die Pflichtangaben im Überblick

Die LMIV legt fest, welche Informationen verpflichtend auf vorverpackten Lebensmitteln stehen müssen – von der Bezeichnung über Zutaten und Allergene bis zur Nährwerttabelle.

Die Angaben müssen an einer gut sichtbaren Stelle, leicht lesbar und unverwischbar angebracht sein.

Allergene richtig hervorheben

Die 14 Hauptallergene (u. a. glutenhaltiges Getreide, Milch, Eier, Nüsse, Soja) müssen im Zutatenverzeichnis optisch hervorgehoben werden.

Üblich ist Fettdruck oder Großschreibung, damit die Allergene sich vom übrigen Text abheben.

Mindestschriftgröße beachten

Die LMIV schreibt eine Mindestschriftgröße vor: Bei einer x-Höhe ist mindestens 1,2 mm einzuhalten, bei sehr kleinen Verpackungen mindestens 0,9 mm.

Das hat direkte Folgen für das Etikettenlayout – gerade bei kleinen Gläsern und Dosen wird der Platz schnell knapp.

Wo der Druck endet und Ihre Verantwortung beginnt

Wir drucken Ihr freigegebenes Layout exakt so, wie Sie es liefern – inklusive aller Pflichtangaben.

Die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Vollständigkeit der Angaben liegt bei Ihnen; eine rechtliche Prüfung übernehmen wir nicht.

Vergleich

LMIV-Pflichtangaben auf einen Blick

Die zentralen Pflichtangaben und worauf zu achten ist.

LMIV-Pflichtangaben auf einen Blick

Die zentralen Pflichtangaben und worauf zu achten ist.

PflichtangabeWorauf achten
Bezeichnung des LebensmittelsVerkehrsübliche Bezeichnung, nicht nur Markenname
ZutatenverzeichnisAbsteigend nach Menge, mit „Zutaten“ eingeleitet
AllergeneIm Zutatenverzeichnis hervorgehoben (fett/Großbuchstaben)
NettofüllmengeGewicht oder Volumen
MindesthaltbarkeitMHD oder Verbrauchsdatum
VerantwortlicherName und Anschrift des Unternehmers
NährwerttabelleJe 100 g/100 ml, mit LMIV-Ausnahmen
Kurzantworten

Häufige Rückfragen zum Thema

Die Antworten bleiben sichtbar und unterstützen weiterhin FAQ-Schema und Suchintention.

Was ist die LMIV?
Die LMIV ist die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Sie regelt, welche Informationen auf vorverpackten Lebensmitteln verpflichtend angegeben werden müssen.
Müssen Allergene besonders gekennzeichnet werden?
Ja. Die 14 Hauptallergene müssen im Zutatenverzeichnis optisch hervorgehoben werden, üblicherweise durch Fettdruck oder Großschreibung.
Gibt es eine vorgeschriebene Mindestschriftgröße?
Ja. Die x-Höhe der Schrift muss mindestens 1,2 mm betragen; bei Verpackungen mit einer größten Oberfläche unter 80 cm² mindestens 0,9 mm.
Prüft Labelpilot meine Pflichtangaben?
Nein. Wir übernehmen die Druckproduktion und die technische Dateiprüfung. Die inhaltliche und rechtliche Verantwortung für die Pflichtangaben bleibt bei Ihnen.
Verknüpfung

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